Information der Kreishandwerkerschaft vom 04.04.2022.
Corona-Übergangsverordnung ist ausgelaufen – Test- und Maskenpflicht nur noch eng begrenzt in in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Heimen, unterstützende Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege, JVA, Obdachlosenunter-künfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Schulen und Kitas sowie im ÖPNV.
Sonst gibt es im Moment keine Einschränkungen mehr.
Aber die Regelungen für Arbeitgeber/Innen gem. der Bundes-Corona-Arbeitsschutzverordnung im Rahmen einer Corona-Gefährdungsbeurteilung die Infektionsgefahr zu er-mitteln und dementsprechend die Basis-Schutzmaßnahmen umzusetzen gelten noch weiter.