Info von der DAK zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020:
Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben einen gemeinsamen FAQ-Katalog zur Umsetzung der befristeten Umsatzsteuer-Senkung im Abrechnungsverfahren veröffentlicht:
Dieser Katalog wird fortgeschrieben, sobald sich Änderungs- oder Ergänzungsbedarf ergibt.
Die wesentlichen Aussagen sind:
Genehmigungen werden mit dem Kennzeichen „volle MwSt“ oder „ermäßigte MwSt“ ausgesprochen. Sie behalten also auch bei Änderung des MwSt-Satzes ihre Gültigkeit und können nach der Leistungserbringung mit dem jeweils aktuellen MwSt-Satz abgerechnet werden.
Bei der Abrechnung ist der zum Zeitpunkt der Auslieferung des Hilfsmittels gültige MwSt-Satz abzurechnen.
Im Falle von abweichenden Bewertungen seitens der zuständigen Finanzbehörde können ggf. nachträglich Korrekturen vorgenommen werden.