Mit der Nachtragsvereinbarung vom 01.07.2019 wurden die Produktgruppen 17, 24 sowie 37 in den besthenden Vertrag überführt.
Neu aufgenommen wurden die Hilfsmittel zur Narbenkompressionsversorgung sowie die Versorgung mit Prothesen der unteren Extremitäten, Brust- und Armprothesen – Anlage 5 – Sollten Sie eine dieser beiden Versorgungen, also Hilfsmittel zur Narbenkompression oder Prothesen, zukünftig vornehmen wollen, (dann und nur dann) müssen Sie die beiliegende Anerkenntniserklärung unterzeichnet zurückschicken.
In allen anderen Fällen ist kein neuer Vertragsbeitritt erforderlich!